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Karla Sabrowski
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Allgemeine Information: Sprungtuch@t-online.de
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Förderung von Schülerinnen und Schülern bei
besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)
RdErl. d. Kultusministeriums v. 19.7.1991 II A
3.70-20/0-1222/91
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1. Lesen- und Schreibenlehren
als Aufgabe der Schule
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1.1. Der Beherrschung der Schriftsprache kommt für
die sprachliche Verständigung, für den Erwerb von Wissen und
Bildung, für den Zugang zum Beruf und für das Berufsleben besondere
Bedeutung zu. Das Lesen und Schreiben zu lehren gehört daher zu den
wesentlichen Aufgaben der Grundschule. In diesen Bereichen müssen
alle Kinder tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen erwerben.
In den Schulen der Sekundarstufe I sollen die grundlegende Fähigkeit,
Texte zu lesen und lesend zu verstehen, sowie die
Rechtschreibsicherheit kontinuierlich weiterentwickelt werden. Diese Fähigkeiten
müssen auch in den Fremdsprachen systematisch aufgebaut werden.
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1.2. Es gibt Schülerinnen und Schüler, bei denen
besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens
beobachtet werden. Für diese Schülergruppe sind besondere schulische
Fördermaßnahmen notwendig.
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1.3. Ein nach den Richtlinien und Lehrplänen
sorgfältig durchgeführter Lese- und Rechtschreibunterricht, in dem
die Entwicklung der Lernprozesse gründliche abgesichert ist, ist eine
entscheidende Bedingung dafür, dass Versagen im Lesen und Schreiben
verhindert wird.
Das Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens vollzieht sich in
einem individuell sehr verschieden verlaufenden Lernprozess. Zu den
Voraussetzungen gehören spezifische Sprach- und Sprechfähigkeiten, Fähigkeiten
der visuellen und auditiven Wahrnehmung und der motorischen
Koordination. Über die Bereitschaft zum Lesen und Schreiben von
Texten hinaus sind auch die allgemeinen Lernvoraussetzungen von
Bedeutung, z.B. Lernfreude und Selbstvertrauen, Konzentrations- und
Merkfähigkeit, intellektuelle Neugierde, Lerntempo und Denkfähigkeit
sowie die Fähigkeit, mit Misserfolgen umzugehen.
Die Schule muss die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf
diese Voraussetzungen gezielt fördern, damit sich lang andauernde und
erhebliche Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und
Rechtschreibens nicht entwickeln. Das pädagogische Kernstück der
Arbeit der Lehrerin und des Lehrers besteht darin, bei der Schülerin
oder dem Schüler eine positive Lernstruktur zu erhalten oder
aufzubauen. Alle Fördermaßnahmen können nur in einer ermutigenden
Lernsituation wirksam werden.
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2. Fördermaßnahmen
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| Um besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben zu
vermeiden oder zu überwinden, sind allgemeine Fördermaßnahmen,
gegebenenfalls zusätzliche Fördermaßnahmen, unter Umständen aber
auch außerschulische Maßnahmen erforderlich.
Fördermaßnahmen haben größere Aussucht auf Erfolg,
- wenn bekannt ist, wie bei der einzelnen Schülerin oder dem Schüler
die verschiedenen Lernbedingungen zusammenwirken, und wenn die Fördermaßnahmen
hierauf abgestimmt sind,
- wenn sie möglichst früh einsetzen,
- wenn sie konsequent über einen angemessenen Zeitraum hinweg
durchgeführt werden,
- wenn die Erziehungsberechtigten informiert und die Inhalte mit
der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer und den Fachlehrerinnen
bzw. Fachlehrern abgestimmt sind,
- wenn ihr Zweck mit der Schülerin oder dem Schüler besprochen
ist, wenn sie die Teilziele kennen, unmittelbare Rückmeldung über
den Lernfortschritt und Übungserfolg erhalten und wenn sie die Fördermaßnahme
insgesamt als Hilfe erleben.
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2.1 Analyse der Lernsituation
Um Schülerinnen und Schüler bei Lese- oder
Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) gezielt fördern zu können, ist es
hilfreich, das Bedingungsgefüge der LRS genau zu kennen. Hierzu gehören
- schulische (z.B. Didaktik und Methodik des Lese- und
Schreiblehrgangs sowie des Rechtschreibunterrichts, Lehrerverhalten),
- soziale ( z.B. häusliches Lernumfeld, verhalten der Mitschülerinnen
und Mitschüler ),
- emotionale (z.B. Selbstsicherheit, Lernfreude, Belastbarkeit,
Umgang mit Misserfolgen),
- kognitive (z.B. Stand der Lese- und Schreibentwicklung,
Denkstrategie, Wahrnehmung, Sprache),
- physiologische ( z.B. Motorik, Seh- und Hörfähigkeit)
Bedingungen sowie das Lern- und Arbeitsverhalten. Das bloße
Feststellen des Ausmaßes von Versagen genügt nicht.
Die Analyse stützt sich in erster Linie auf die Reflexion über
den eigenen Unterricht und die kontinuierliche Beobachtung der Schülerin
und des Schülers. Die Lehrerin oder der Lehrer wird sich
gegebenenfalls der Beratung durch eine in der LRS-Förderung besonders
erfahrene Lehrkraft versichern.
In Einzelfällen wird sich die Notwendigkeit ergeben, zusätzlich
den Rat einer Schulpsychologin oder eines Schulpsychologen oder
anderer in der LRS-Diagnose erfahrener Fachleute einzuholen. Dies
setzt das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten voraus.
Wenn konkrete Hinweise auf organische Bedingungen vorliegen, ist
den Erziehungsberechtigten eine fachärztliche Untersuchung zu
empfehlen.
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2.2 Allgemeine Fördermaßnahmen
Allgemeine Fördermaßnahmen werden im Rahmen der Stundentafel nach
den entsprechenden Richtlinien und Lehrplänen durchgeführt ( innere
Differenzierung, Förderunterricht ).
Ziel der zusätzlichen Fördermaßnahmen ist es,
- das Entstehen von Lernschwierigkeiten zu verhindern, wenn vor dem
Hintergrund der individuellen Lernbedingungen zu erwarten ist, dass
allgemeine Fördermaßnahmen allein nicht ausreichen werden,
- Lernschwierigkeiten zu beheben, die durch allgemeine Fördermaßnahmen
allein nicht behoben werden können.
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2.3 Zusätzliche Fördermaßnahmen
Zusätzliche Fördermaßnahmen sind schulische Förderkurse, die über
die Stundentafel hinaus zusätzlich durchgeführt werden. In Einzelfällen
ist die Zusammenarbeit mit einer Schulpsychologin bzw. einem
Schulpsychologen oder anderen Fachleuten hilfreich.
Ziel der zusätzlichen Fördermaßnahmen ist es,
- das Entstehen von Lernschwierigkeiten zu verhindern, wenn vor dem
Hintergrund der individuellen Lernbedingungen zu erwarten ist, dass
allgemeine Fördermaßnahmen allein nicht ausreichen werden,
- Lernschwierigkeiten zu beheben, die durch allgemeine Fördermaßnahmen
alleine nicht behoben werden können.
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2.4 Inhalte der Förderung
Bei den allgemeinen und den zusätzlichen Fördermaßnahmen handelt
es sich um
- Maßnahmen, die die Bereitschaft zum Lesen und Schreiben von
Texten wecken und stärken,
- Übungen, die geeignet sind, Schwierigkeiten in jenen Bereichen
abzubauen, die als Voraussetzungen für den Lese- und
Schreiblernprozess angesehen werden. Sie können unter anderem eine Förderung
| |
- der Groß-, Fein- und Grobmotorik, |
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- der visuellen und auditiven Wahrnehmung, |
| |
- der sprachlichen Fähigkeiten, |
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- der Merkfähigkeit und Konzentration |
umfassen.
- Leseübungen, die in Verbindung mit der allgemeinen Sprachförderung
geeignet sind, die Lesefertigkeit und Lesefähigkeit zu fördern.
Systematische Ergänzungen des Leselehrgangs (wie z.B. Lautgebärden)
gehören ebenso zur Leseförderung wie die Benutzung motivierenden
Lesematerials, das zu selbständigem Lesen anregen und die Lesefreude
wecken kann.
- Schreibübungen, die zu einer formklaren, bewegungsrichtigen und
zügigen Handschrift führen - besonders auch das Schreiben der
Druckschrift. Auch die Benutzung einer Schreibmaschine kann hilfreich
sein.
- Rechtschreibübungen, die geeignet sind, die
Rechtschreibsicherheit zu verbessern. Sie umfassen unter anderem
| |
- Schaffen sinnvoller Schreibsituationen, |
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- systematisches Üben und konsequentes Wiederholen, damit
die Wörter des Grundwortschatzes beherrscht werden, |
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- systematisches Üben von Rechtschreibmustern, damit die
Wörter des Grundwortschatzes auch in ihrer Modifikation
wirksam werden, |
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- Sichern rechtschreibspezifischer Arbeitstechniken
(Entspannungsübungen, Strategien zum Erkennen und Vermeiden
von Fehlern, Nachschlagen, Korrekturtechniken). |
- individuell abgestimmte Hilfe bei Rechtschreibschwierigkeiten im
Fremdsprachenunterricht der Sekundarstufe I.
Fördermaßnahmen haben größere Aussichten auf Erfolg, wenn das
gesamte Bedingungsgefüge der LRS berücksichtigt wird. Zur Förderung
gehört daher auch,
- die Schülerin oder den Schüler zu selbständigem und
eigenverantwortlichem Arbeiten zu führen,
- hilfreiche Arbeits- und Lernstrategien zum Abbau von Lernrückständen
vermitteln,
- durch differenzierte Hausaufgaben ein gezieltes und selbständiges
Arbeiten aufzubauen und Überforderungen vermeiden,
- Hilfen für die Bewältigung der LRS aufzuzeigen, insbesondere für
den Umgang mit Misserfolgen und angstauslösenden Situationen (z.B. Prüfungen,
Klassenarbeiten).
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2.5 Bewertung des Fördererfolgs
Jede Fördermaßnahme muss kontinuierlich daraufhin überprüft
werden, ob mit ihr das abgestrebte Ziel, die Verbesserung der Lesefähigkeit
und Rechtschreibsicherheit, erreicht werden kann.
Damit die Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler
aufgebaut und erhalten wird, ist die konsequente positive Rückmeldung
auch über kleine Lernfortschritte erforderlich, ist kein
Leistungszuwachs festzustellen, müssen die gewählte Methode und
gegebenenfalls das Förderkonzept geändert werden.
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2.6 Außerschulische Maßnahmen
Trotz intensiver schulischer Fördermaßnahmen ist es möglich,
dass einzelne Schülerinnen und Schüler die für das Weiterlernen
grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Lesen und Rechtschreiben
nicht erwerben. Dies kann insbesondere der Fall sein bei Schülerinnen
und Schülern
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- mit einer psychischen Beeinträchtigung (
z.B. ausgeprägte Angst vor Misserfolgen, geringes
Selbstvertrauen ), |
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- mit neurologischen Auffälligkeiten ( z.B. Störungen
der sensomotorischen Integration, der Lateralitätsstruktur,
bei zentralmotorischen oder Hirnfunktionsstörungen ), |
| |
- mit sozial unangemessen Verhaltenskompensationen ( z.B.
verstärktes Aufmerksamkeit fordern, aggressives oder
gehemmtes Verhalten ), |
die Schule weist in diesem Fall die Erziehungsberechtigten auf
geeignete Förder- und Therapiemöglichkeiten hin ( z.B.
Schulpsychologische Beratungsstellen, motorische oder Sprachtherapien,
Erziehungsberatungsstellen ). Werden über die schulische Förderung
hinaus Maßnahmen durchgeführt, sollten diese miteinander abgestimmt
werden.
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3. Organisation der zusätzlichen
Fördermaßnahmen
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| Über Gruppenzusammensetzung, Methoden und Materialien, Einsatz der
Lehrkräfte sowie Zeit und Dauer der Maßnahme ist nach pädagogischen
Gesichtspunkten zu entscheiden. Die Förderkurse sollen kontinuierlich
stattfinden. Sie sollten möglichst nicht im Anschluss an den
Unterricht durchgeführt werden und dürfen nicht zu einer
unzumutbaren Belastung der Schülerin oder des Schülers führen.
Der durch die zusätzlichen Fördermaßnahmen in den einzelnen
Schulen entstehende Bedarf an Lehrerstunden kann nur im Rahmen der
Lehrerwochenstundenpauschale (Nr. 4.3 der Richtlinien zur Errechnung
des Lehrerstellenbedarfs und zur Bildung der Klassen - BASS 11 - 11
Nr.2 ) gedeckt werden.
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3.1. Zielgruppe
Zusätzliche Fördermaßnahmen kommen in Betracht für Schülerinnen
und Schüler
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- der Klassen 1 und 2, denen die notwendigen
Voraussetzungen für das Lesen- und Schreibenlernen noch
fehlen und die die grundlegenden Ziele des Lese- und
Rechtschreibunterrichts nicht erreichen, |
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- der Klassen 3 bis 6, deren Leistungen im Lesen oder
Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens drei
Monaten den Anforderungen nicht entsprechen ( § 25 Abs. 1
Nr. 5 Allgemeine Schulordnung - BASS 12 - 01 Nr. 2 ), |
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- der Klassen 7 bis 10, wenn in Einzelfällen deren
besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben bisher
nicht behoben werden konnten. Im Bedarfsfalle sollte hier
eine schulübergreifende Fördergruppe eingerichtet werden. |
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3.2 Einrichtung
Die Lehrerinnen und Lehrer, die das Fach Sprache/Deutsch
unterrichten, stellen nach den in Nr. 3.1 festgelegten Kriterien fest,
für welche Schülerinnen und Schüler zusätzliche Fördermaßnahmen
notwendig sind. Dies kann auch auf Antrag der Erziehungsberechtigten
geschehen.
Sie melden diese Schülerinnen und Schüler nach Rücksprache mit
der jeweiligen Klassenkonferenz und unter Angabe der bisher durchgeführten
Fördermaßnahmen der Schulleitung. Diese entscheidet über die
Teilnahme und richtet zum Schulhalbjahr einen entsprechenden Förderkurs
ein.
Für die Einrichtung schulübergreifender Förderkurse ist die
untere Schulaufsicht zuständig.
Die Zuweisung erfolgt im Einvernehmen mit den
Erziehungsberechtigten.
Rechtzeitig vor Beginn des Schulhalbjahres meldet die Schulleitung
der Schulaufsicht den Umfang der geplanten zusätzlichen Fördermaßnahmen.
Sofern Förderkurse nicht vorgesehen sind, können
Erziehungsberechtigte deren Einrichtung bei der Schulaufsicht anregen.
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3.3 Fördergruppen
Die Förderkurse sollen in der Regel sechs bis zehn Schüler
umfassen. Wenn es für das Erreichen des Förderziels notwendig ist, können
im Einzelfall auch kleinere Gruppen gebildet werden.
Zusätzliche Fördermaßnahmen können auch in klassen-, in
jahrgangsstufen- und ( in der Grundschule nur in besonders begründeten
Ausnahmefällen ) schulübergreifenden Gruppen durchgeführt werden.
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3.4 Förderdauer
Die Planung der Förderzeit ( z.B. täglich kurze Förderzeiten,
zeitlich befristete Intensivmaßnahmen en bloc, Nachmittagskurse )
sollte im Einzelfall danach entschieden werden, was für das Erreichen
des Förderziels hilfreich ist.
Die Förderkurse sollen für einen Zeitraum von mindestens einem
halben Schuljahr eingerichtet werden. Sie umfassen je nach Bedarf bis
zu drei Wochenstunden.
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3.5 Zusammenarbeit
Da sich Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten häufig auch auf
andere Fächer auswirken, ist eine enge Zusammenarbeit der
Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers, aller Fachlehrerinnen und
Fachlehrer und gegebenenfalls der Schulpsychologischen Beratungsstelle
mit der Lehrkraft erforderlich, die die Fördermaßnahmen durchführt.
Beim Übergang in die weiterführende Schule kann im Einvernehmen
mit den Erziehungsberechtigten die aufnehmende Schule über die
besonderen Schwierigkeiten der Schülerin oder des Schülers und über
die bisherigen Fördermaßnahmen informiert werden.
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4. Leistungsfeststellung und -beurteilung
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| Soweit nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten für Schülerinnen
und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben die
allgemeinen Bestimmungen über die Leistungsfeststellung und
-beurteilung.
Für Schülerinnen und Schüler, die einer zusätzlichen Fördermaßnahme
bedürfen, gilt für die Klassen 3 bis 6 und in besonders begründeten
Einzelfällen auch für die Klassen 7 bis 10 zusätzlich:
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4.1 Schriftliche Arbeiten und Übungen
Bei einer schriftlichen Arbeit oder Übung zur Bewertung der
Rechtschreibleistung im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen kann die
Lehrerin oder der Lehrer im Einzelfall eine andere Aufgabe stellen,
mehr Zeit einräumen oder von der Benotung absehen und die
Klassenarbeit mit einer Bemerkung versehen, die den Lernstand aufzeigt
und zur Weiterarbeit ermutigt. In den Fremdsprachen können
Vokabelkenntnisse durch mündliche Leistungsnachweise erbracht werden.
Die Erziehungsberechtigten sind über den Leistungsstand ihres Kindes
zu informieren.
Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die Beurteilung der
schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem
anderen Fach einbezogen.
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4.2 Zeugnisse
Der Anteil des Rechtschreibens ist bei der Bildung der Note im Fach
Deutsch zurückhaltend zu gewichten.
In den Zeugnissen kann in der Rubrik "Bemerkungen"
aufgenommen werden, dass die Schülerin oder der Schüler an einer zusätzlichen
LRS-Fördermaßnahme teilgenommen hat.
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4.3 Versetzung
Bei Entscheidungen über die Versetzung oder die Vergabe von Abschlüssen
dürfen die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben nicht den Ausschlag
geben.
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4.4 Übergang zu Realschulen und Gymnasien
Besondere Schwierigkeiten im Rechtschreiben allein sind kein Grund,
eine Schülerin oder einen Schüler für den Übergang in die
Realschule oder das Gymnasium bei sonst angemessener Gesamtleistung
als nicht geeignet zu beurteilen.
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5. Zusammenarbeit mit den
Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten sind über das Bedingungsgefüge der
Lese- und Rechtschreibschwierigkeit ihres Kindes und über die
geplanten Fördermaßnahmen ausführlich zu informieren.
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6.
Der Runderlass vom 4.10.1973 ( BASS 14 - 01 Nr. 1 ) ist hiermit
aufgehoben.
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