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Beratung,
Diagnostik und Förderung
(Verfahrensschema
der Förderschule Sprungtuch GmbH)
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1
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Anfrage
Dyskalkulie, LRS, ADHS Förderung
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Eltern
wenden sich direkt an Sprungtuch
Eltern werden an Sprungtuch verwiesen durch: JA, Freie Träger, Kiga,
Schule, Ärzte etc.
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2
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Anmeldung
bei Sprungtuch
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Telefonische
oder persönliche Anmeldung/Anmeldebogen Terminvereinbarung für
Erstgespräch/Terminmitteilung
Eltern werden gebeten Gutachten, Zeugnisse, Schulhefte und das gelbe
UHeft zum Erstgespräch mitzubringen
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3
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Erstgespräch
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Exploration
und Anamnese / Mitgabe von Infomaterial und Fragebögen, ggf.
Fehleranalyse
Notwendige Schweigepflichtsentbindungen (v.a. Lehrer + Gesundheitsamt)
Eltern werden gebeten, sich beim Gesundheitsamt für die somatische Abklärung
einen Termin zu holen (falls Eltern nicht zum Gesundheitsamt gehen möchten:
Verweisung an Augen- + Kinder- + Ohrenarzt etc.) Ärztliche Befunde, die
nicht älter als ein halbes Jahr sind, reichen ebenfalls aus.
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4
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Diagnostik
durch unabhängige Fachleute
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Nach
„Förderdiagnostischer Fehleranalyse“ ggf. Weiterleitung an Fachärzte
oder Psychologen.
Entwicklungsdiagnostik (DRT/SLRT/BISC/KnuspelLesetest/ Münsteraner
Diagnoseinstrument) Leistungsdiagnostik (HAWIK III, K-ABC)
Verhaltensbeobachtung …
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5
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Bei
Vorlage von erstellten Gutachten
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Auswertung
diagnostischer Daten (Diagnosedokumentation) Somatischer Befund (wird
vom Gesundheitsamt bzw. anderen Ärzten mitgeteilt)
Teilleistungsstörung liegt vor: ja/nein
Bei JA: Einschätzung der seelischen Gesundheit ,
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6
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Auswertungsgespräch
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Gespräch
mit allen am Problem Beteiligten
Reichen Elterntraining/Allgemeine Fördermaterialien aus?
Kind wird im Sprungtuch gefördert: Einteilung in geeignete Maßnahme /
Förderung, ggf. Antrag Jugendamt: päd. Lernhilfe über § 27 KJHG
seelische Gesundheit ist beeinträchtigt; Eltern können einen Antrag
nach §35a KJHG stellen (beim Jugendamt oder alternativ bei freien Trägern):
Das Auswertungsgespräch kann gemeinsam mit Eltern,
Jugendamtsmitarbeiter (das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt) und
der Sprungtuch-Beraterin stattfinden. Die Eltern können in diesem Gespräch
dann direkt einen Antrag nach §35a KJHG stellen.
Sonst:
Auswertungsgespräch mit der Sprungtuch-Beraterin Eltern vereinbaren
ggf. Termin mit zuständigem Jugendamtsmitarbeiter. Jugendamt
entscheidet über die Kostenübernahme der Förderung.
Teilleistungsstörung liegt nicht vor: Gespräch mit den Eltern, weitere
Beratung
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Bescheid vom JA bei § 35a KJHG
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Bei
Vorlage der Bewilligung wird das Kind, je nach freien Kapazitäten, in
die Sprungtuch-Fördergruppe oder Einzelförderung aufgenommen
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8
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Förderung
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Allgemeine
Fördergruppen werden je nach Bedarf und Kapazitäten angeboten (Es gibt
keine Wartelisten), laufende Gruppen werden zentral im Sekretariat
dokumentiert.
In jeder Sprungtuch-Einrichtung werden 4 Kinder nach §35a KJHG in eine
Fördergruppe pro Therapeut aufgenommen (Dokumentation zentral über
Sekretariat) Die Einrichtungsleitung entscheidet gemeinsam mit den
Mitarbeitern, welche Kinder in die Fördergruppe aufgenommen werden
(Alter, Entwicklungsstand usw.)
Fördermaterialien: individuell
Verlaufsdiagnostik
auf Protokollebene durch Sprungtuch Kursleitung (Evaluation)
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Abschluss
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Die
Förderung ist beendet:
1.
Bei Ablauf des Bewilligungszeitraumes § 35a-KJHG
2.
Bei positivem Ergebnis der Maßnahme
3.
Bei Abbruch durch Eltern, Kind oder Förderschule
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Evaluation
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Bewertung
der Maßnahme, Abschlussgespräch
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